EU-Kommission entscheidet : Google muss Android für andere KI-Chatbots öffnen
Wer ein Smartphone mit Google-Betriebssystem nutzt, kann künftig nicht mehr nur Gemini um Hilfe bitten. Auch „Hey ChatGPT“ oder „Hey Claude“ sollen dann funktionieren.
Die Entscheidung ermöglicht den Nutzern so zum Beispiel, andere Assistenten durch direkte Anrede aufzurufen. Bisher funktionieren Sprachbefehle wie „Hey Google“ nur mit Gemini. Die Nutzer können zudem die von ihnen bevorzugten KI-Assistenten nutzen, um per App eine Fahrt per Taxi oder Uber zu bestellen, Informationen über einen Ort zu bekommen oder in Chat-Apps nach Antworten auf bestimmte Anfragen zu fragen.
Ziel sei es, dass der Verbraucher die freie Wahl habe, welchen Assistenten er für welche Aufgabe nutzen möchte und nicht an Gemini „gefesselt werde“, heißt es in der Kommission. Schließlich habe jedes Angebot seine eigenen Stärken und Schwächen. Die Entscheidung sei von großer Bedeutung, da das Aufrufen von KI-Assistenten immer mehr zum entscheidenden Eintrittspunkt werde, wenn es um die Nutzung von Smartphones gehe, betonen EU-Beamte. Google Android laufe auf 60 Prozent aller Smartphones. Deshalb sei es entscheidend, den Zugang dazu für Drittanbieter offenzuhalten.
Änderungen greifen erst von Juli 2027 an
Bis es so weit ist, müssen sich Nutzer wie Drittanbieter allerdings noch eine Weile gedulden. Die Entscheidung der Kommission ist zwar bindend, greift aber erst von Juli kommenden Jahres an. Bis dahin kann Google seinem eigenen Angebot weiterhin weitgehend bevorzugten Zugang zu Android gewähren.
Die Kommission habe berücksichtigt, dass für die Öffnung von Android für andere KI-Angebote der Programmierungscode geändert werden müsse, heißt es dort. Das erfordere Zeit. Die Kommission geht aber davon aus, dass ihr relativ frühes Einschreiten dennoch sicherstellen kann, dass im Markt für KI-Assistenten ein echter Wettbewerb entsteht.
Es gibt auch noch eine weitere Hürde. Google kann den Zugang von Drittanbietern einschränken, wenn es Bedenken gibt, dass die Daten von Nutzern oder die Sicherheit des Systems gefährdet sind. Google warnte dennoch, der Beschluss gefährde die Gerätesicherheit, indem er externen Apps „sensible und weitreichende Berechtigungen“ einräume. Das Unternehmen kann noch rechtlich gegen die Entscheidung vorgehen.
Auch mit Apple gibt es Streit über KI-Assistenten
Die Kommission hatte das DMA-Verfahren gegen Google Anfang dieses Jahres eröffnet. Das EU-Gesetz, das Ende 2021 in Kraft getreten ist, soll die Marktmacht großer Technologiekonzerne einschränken und für mehr Wettbewerb sorgen. Der DMA erlaubt der Kommission einzuschreiten, wenn Plattformen wie Google Konkurrenten keinen Zugang zu ihrer Plattform gewähren.
Der andere große Anbieter von Betriebssystemen für Smartphones, Apple, streitet gerade ebenfalls mit der Kommission über seinen KI-Assistenten Siri. Die Kommission verlangt, ebenfalls unter Berufung auf den DMA, dass auch Apple sein Betriebssystem für andere Anbieter öffnet. Das Unternehmen hat deshalb die Einführung seines KI-Assistenten auf iPhones und iPads in der Europäischen Union Anfang Juni erst einmal verschoben.
Apple begründet seine Weigerung, andere KI-Assistenten zuzulassen, damit, dass die Privatsphäre der europäischen Nutzer dadurch gefährdet sei. Nach Angaben der Kommission hatte der Konzern eine anderthalbjährige Ausnahme von den EU-Regeln gefordert. Das hatte diese aber abgelehnt. Der Fall Google unterscheide sich von dem Apple-Fall insofern, als dass Google schon ein Angebot auf dem Markt habe, hieß es dazu am Donnerstag. Das von heute auf morgen zu ändern, sei nicht möglich.
Google muss Daten an andere Suchmaschinen weitergeben
Die Kommission traf am Donnerstag noch eine zweite Entscheidung auf Basis des DMA gegen Google. Damit wird das Unternehmen verpflichtet, von Anfang 2027 an die Daten seiner Suchmaschine mit anderen Suchanbietern zu teilen. Die Entscheidung sieht unter anderem vor, dass KI-Chatbots mit Suchfunktionen Zugang zu diesen Daten erhalten. Zudem muss Google – anonymisiert – dieselben Daten weitergeben, die es zur Optimierung seiner eigenen Suchdienste nutzt. Konkret geht es dabei um Angaben zu den meistgesuchten Begriffen oder Klickzahlen.
Google nannte es am Donnerstag „besorgniserregend, dass die privaten Suchanfragen der Europäerinnen und Europäer einer Vielzahl von Unternehmen offengelegt würden – ohne angemessene Anonymisierung der Daten und ohne Wissen oder Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer“. Dies schwäche die Privatsphäre der Bürger, gefährde Geschäftsgeheimnisse und bedrohe die nationale Sicherheit, so der Konzern.
Die Entscheidung sieht eine nach Angaben der Kommission „faire Formel“ zur Berechnung des Preises für die gemeinsam genutzten Daten sowie ein transparentes Verfahren für den Zugriff auf diese vor. Kein Wettbewerber könne dem US-Konzern gefährlich werden, solange Google nicht seine Daten teile, argumentiert die Kommission.